1. Geltungsbereich
1.1 Die Achtzig20 GmbH ("Achtzig20") bietet die webbasierte agile Projektmanagement-Software-as-a-Service (SaaS) „SquadCheck“ ("Software-Tool") für kleine und mittelständische Unternehmen und damit verbundene Dienstleistungen (“Services”).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des Software-Tools, ggf. zugehörige Software-Abonnements und die Erbringung von weiteren Services für Nutzer. Software-Tool und Services können zusätzlichen Angebotsunterlagen unterliegen, die von Achtzig20 zur Verfügung gestellt werden (zusammen "Vertrag"). Services können spezifischen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des Nutzers gelten und Teil des Vertrags sind.
1.3 Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn sie von Achtzig20 ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Nutzer wird definiert als jeder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder jeder Kaufmann, jede juristische Person des öffentlichen Rechts oder jedes öffentlich-rechtliche Sondervermögen, der bzw. die auf das Software-Tool zugreift.
2. Testzeitraum und Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die Anmeldung des Nutzers auf der Plattform des Software-Tools zustande. Die Einigung kann entweder über ein individuelles schriftliches Angebot von Achtzig20 an den Nutzer und dessen Annahme erfolgen oder durch die vom Nutzer ausgewählten Softwarefunktionen und Services in seinem Account, die von Achtzig20 bestätigt werden. Die Nutzung des Software-Tools erfordert das Einrichten eines Accounts.
2.2 Neuregistrierte Nutzer erhalten einen kostenfreien Testzeitraum nach Ermessen von Achtzig20. Der Nutzer wird im Vorhinein über die Dauer des Testzeitraums informiert. Durch Anfrage des Nutzers und Einrichten eines Accounts gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die kostenlose Nutzung zu Testzwecken ab. Dieses Angebot kann Achtzig20 nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der kostenpflichtige Vertrag automatisch aktiviert, sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt.
3. Umfang des Software-Tools und der Services
3.1 Achtzig20 stellt das Software-Tool und zugehörige Services während der
Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der Funktionsumfang und die Servicebeschreibungen
sind auf der SquadCheck-Website oder über individuelle Angebote zugänglich.
3.2 Das Software-Tool ermöglicht den Datenaustausch mit ausgewählten Drittsystemen
über Schnittstellen, wobei die verfügbaren Integrationen auf der SquadCheck-Website
gelistet sind. Die Verfügbarkeit bestimmter Integrationen hängt vom gewählten
Softwareplan ab. Achtzig20 behält sich das Recht vor, Integrationen anzupassen,
besonders wenn Änderungen bei den Drittanbietern erfolgen. Integrationen, die nicht
explizit als "SquadCheck-Integrationen" gekennzeichnet sind, werden von Dritten
bereitgestellt und liegen in deren Verantwortung. Die Nutzung dieser dritten Integrationen
setzt eine Berechtigung zur Nutzung des jeweiligen Drittsystems voraus. Achtzig20
übernimmt keine Haftung für Dritt-Integrationen. Auf die entsprechenden AGB der
Drittanbieter wird verwiesen.
3.3 Nutzer können zwischen verschiedenen Softwareplänen wechseln und die Anzahl der
Nutzer entsprechend anpassen. Achtzig20 stellt etwaige zusätzliche Gebühren gemäß
der Vereinbarung in Rechnung. Höherstufungen werden sofort wirksam, Herabstufungen
folgen den vereinbarten Kündigungsfristen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
3.4 Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann Achtzig20 den Zugang
des Nutzers zu einem Teil des Software-Tools, dem gesamten Software-Tool und/oder
der Services vorübergehend aussetzen, ohne zu haften, wenn
a) Achtzig20 nach billigem Ermessen feststellt, dass
(aa) eine Bedrohung oder ein Angriff auf das Software-Tool oder ein
anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den Nutzer
oder einen Dritten darstellen könnte;
(bb) die Nutzung der Software durch den Nutzer die Software oder einen
Dritten stört oder ein Sicherheitsrisiko für die Software oder einen Dritten
darstellt oder
b) Achtzig20 den Nutzer benachrichtigt, dass ein vom Nutzer im Rahmen des
Vertrags geschuldeter Betrag dreißig (30) oder mehr Tage überfällig ist, und der
Nutzer es versäumt hat, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer solchen
Benachrichtigung die vollständige Zahlung zu leisten. Soweit möglich, wird der
Nutzer über solche Maßnahmen im Voraus informiert.
3.5 Das Software-Tool bietet u.a. Funktionen wie personalisiertes Projektstaffing, agiles
Management, Ressourcenmanagement, Echtzeit-Tracking für Projektfortschritt und
Budgets, sowie eine anpassungsfähige Benutzeroberfläche. Weitere Funktionsumfänge
sind auf der SquadCheck-Website oder im individuellen Angebot gelistet.
4. Verfügbarkeit
4.1 Achtzig20 strebt eine hohe Verfügbarkeit des Software-Tools an. Grundsätzlich gewährleistet Achtzig20 für das Software-Tool eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiträume, in denen der Server aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Achtzig20 nicht verfügbar ist. Dazu zählen bspw. Fälle der „höheren Gewalt“. Weiterhin ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, wie Software-Updates, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr MEZ/MESZ stattfinden können.
4.3 Achtzig20 ist bemüht, Ausfallzeiten zu minimieren und Nutzer frühzeitig zu informieren. Sollten Fehlermeldungen außerhalb der regulären Supportzeiten eingehen, beginnt Achtzig20 mit der Störungsbehebung am nächsten Werktag. Hat der Nutzer Verzögerungen bei der Behebung von Störungen zu vertreten (z.B. Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Nutzerseite oder eine verspätete Störungsmeldung trotz vorheriger Kenntnis), wird diese Zeit nicht auf die Zeit zur Störungsbehebung angerechnet.
5. Pflichten der Nutzer
5.1 Nutzer des Software-Tools verpflichten sich zur verantwortungsbewussten Nutzung des Software-Tools und zur Einhaltung geltender Gesetze. Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für die im Software-Tool verarbeiteten Inhalte und Daten.
5.2 Dem Nutzer obliegt es, während des Testzeitraums die Funktionalitäten des Software-Tools zu prüfen und Achtzig20 über mögliche Mängel oder Abweichungen von der Servicebeschreibung in Textform zu informieren, bevor ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Mängel, die während des Testzeitraums bekannt waren und nicht gemeldet wurden, können nach Vertragsabschluss nicht geltend gemacht werden.
5.3 Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für die im Software-Tool verarbeiteten Inhalte und Daten. Sie müssen die Anwendung gemäß den Vertragsbedingungen und geltenden Gesetzen nutzen, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Über missbräuchliche Nutzung, Datenschutz- oder Sicherheitsrisiken muss Achtzig20 unverzüglich in Textform informiert werden.
5.4 Die Internetanbindung mit ausreichender Bandbreite liegt in der Verantwortung des Nutzers. Nutzer sind darüber hinaus für die Sicherheit ihrer Internetverbindung verantwortlich. Firmeneigene VPNs werden empfohlen.
5.5 Für eine optimale Nutzung empfiehlt Achtzig20 die neuesten Versionen von Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder einen anderen empfohlenen Browser. Die Aktivierung funktionaler Cookies ist erforderlich.
5.6 Nutzer müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen, um die Sicherheit der Software-Tool-Nutzung zu gewährleisten.
5.7 Die Nutzung von Gemeinschaftskonten ist untersagt. Nutzer müssen die Sicherheit ihrer Zugangsdaten gewährleisten.
5.8 Account-Verwaltung: Nutzer sind für die fachliche Einrichtung und Administration ihres Accounts selbst verantwortlich, unabhängig von einer eventuellen Unterstützung durch Achtzig20. Dies beinhaltet die Migration von Daten, die Konfiguration von Prozessen, die Einrichtung von Integrationen, die Überprüfung der Integrationen durch Testfälle und die technische Anbindung von Schnittstellen einschließlich der Verwaltung von API-Schlüsseln.
6. Einräumung von Rechten
6.1 Achtzig20 gewährt Nutzern des Software-Tools ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für das abonnierte Software-Tool. Die Nutzungsrechte für Drittsysteme und Partnerintegrationen richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Dritt-Anbieter.
6.2 Nutzer verpflichten sich, das Software-Tool ausschließlich im Rahmen des Vertrages zu nutzen und die Software nicht Dritten zur Verfügung zu stellen. Falls der Softwareplan dies vorsieht, können die Nutzungsrechte auf mit dem Nutzer verbundene Unternehmen, gemäß den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, ausgedehnt werden.
6.3 Um das Software-Tool weiterzuentwickeln und zu verbessern, darf Achtzig20 nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Hierfür kann Achtzig20 Daten innerhalb der Software anonymisieren. Nutzer stimmen zu, dass Achtzig20 alle Rechte an solchen Daten besitzt und sie für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheitszwecke sowie für Marketing oder andere Zwecke nutzen kann. Auf die Datenschutzerklärung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Nutzer kann zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten im Lizenzmodell wählen, sofern nicht durch ein individuelles Angebot anderweitig festgelegt. Für Services gilt die Laufzeit des Software-Tools, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.2 Im Falle von Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, bis eine der Parteien den Vertrag spätestens 15 Tage vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
7.3 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, bis eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem Verlängerungsdatum kündigt
7.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen unterliegen der Schriftform.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der Gebühren für das Software-Tool und alle zugehörigen Dienstleistungen gemäß dem Angebot oder der ausgestellten Rechnung von Achtzig20. Weiterhin erteilt der Nutzer Achtzig20 die Erlaubnis, die fälligen Gebühren direkt vom angegebenen Bankkonto oder der Kreditkarte einzuziehen, zahlbar im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (SEPA-Lastschriftmandat). Elektronische Rechnungen werden dem Nutzer per E-Mail zugesendet.
8.2 Zu allen Preisen zählen die gesetzlichen Steuern hinzu. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Entrichtung entsprechender Abgaben.
8.3 Bei monatlichen Verträgen beginnt der Abrechnungszeitraum am Tag des Vertragsbeginns und endet nach einem Monat, es sei denn, es liegt eine anderweitige Vereinbarung vor. Bei jährlichen Verträgen beginnt der Zeitraum am Tag des Vertragsbeginns und endet nach einem Jahr. Die Zahlung wird sofort nach Ausstellung der Rechnung fällig.
8.4 Bei Zahlungsverzug behält sich Achtzig20 das Recht vor, den Zugang zu Software-Tool (den Account) zu sperren.
9. Gewährleistung und Mängelhaftung; Verjährung
9.1 Achtzig20 gewährleistet, dass das Software-Tool die vereinbarten Funktionen erfüllt und hält das Software-Tool während der Vertragslaufzeit nutzbar.
9.2 Nutzer müssen Mängel oder Störungen umgehend melden und Achtzig20 bei der Fehlerbehebung unterstützen.
9.3 Achtzig20 behebt Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Bei kritischen Ausfällen strebt Achtzig20 eine Reaktionszeit von vier Stunden innerhalb der Supportzeiten an. Bei kleineren Fehlern erfolgt eine Reaktion spätestens am nächsten Werktag.
9.4 Die Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
9.5 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der anspruchsbegründenden Tatsachen, außer bei gesetzlich geregelten Schadensersatzansprüchen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Achtzig20 haftet im Rahmen dieser Vereinbarung dem Grunde nach nur für Schäden, a) die Achtzig20 oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die
b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von Achtzig20 oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Achtzig20 haftet ferner,
c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung von Achtzig20 entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.2 Achtzig20 haftet in den Fällen der Ziffer 10.1, Buchstaben a) und b) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf 500.000 EUR pro Schadensfall begrenzt.
10.3 In anderen als den in Ziffer 10.1 genannten Fällen ist die Haftung von Achtzig20 unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
10.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Achtzig20.
10.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Achtzig20 agiert als Datenverarbeiter für die im Software-Tool gespeicherten und
11.2 Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen von „SquadCheck“. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen des Vertrags bekannt werden. Vertrauliche Informationen umfassen alle Daten, die naturgemäß vertraulich sind oder unter speziellen Umständen als solche zu behandeln sind, einschließlich Produktinformationen und Preise. Die Parteien verpflichten sich dazu, diese Informationen:
1. nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
2. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
3. durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
4. sich über Missbrauch vertraulicher Informationen gegenseitig zu informieren.
Ausnahmen bilden Informationen, die bereits bekannt waren, von Dritten stammen, öffentlich zugänglich sind, unabhängig entwickelt wurden, zur Veröffentlichung freigegeben sind oder aufgrund gerichtlicher Anordnungen offenlegt werden müssen.
12. Änderungsvorbehalte
12.1 Achtzig20 behält sich das Recht vor, diese AGB und die Bedingungen für neu eingeführte oder geänderte Software-Tool-Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Nutzern per E-Mail mitgeteilt. Stimmt der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich zu, gelten sie als akzeptiert.
12.2 Bei wesentlichen Änderungen der Softwarefunktionen oder bei Einschränkungen in der Datennutzung informiert Achtzig20 den Nutzer im Voraus. Ein Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, ansonsten werden die Änderungen Teil des Vertrags.
12.3 Preisanpassungen zur Kompensation von Kostensteigerungen sind jährlich möglich und werden dem Nutzer mitgeteilt. Sie gelten nicht rückwirkend. Bei Preiserhöhungen über 5% hat der Nutzer ein Widerspruchsrecht.
12.4 Bei Widerspruch gegen Änderungen wird der Vertrag unter alten Bedingungen fortgeführt, wobei der Achtzig20 in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Vertragsänderungen erfordern immer die schriftliche Zustimmung beider Parteien.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
13. 2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
13.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
13.4 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Achtzig20 (Ingolstadt), sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.